Messestand:
Wir stellen massive Tische zur Verfügung, welche bis zu 200 kg Belastung pro Quadratmeter aushalten. Die Tische sind einen Meter breit und werden nach Laufmetern berechnet. Aus logistischen Gründen ist es nur möglich, eine gerade Anzahl von Tischen zu mieten, also 2, 4, 6, 8, 10, 12 Tische usw...
Tischtücher, bzw. eine dekorative Auflage, müssen die Aussteller selbst mitbringen.
Wie empfehlen auch eine Abdeckplane mitzubringen, um die aufgelegten Produkte auf den Ausstellertischen während der Nacht abdecken zu können.
Pro Tisch steht auch eine Sitzgelegenheit zur Verfügung.
Falls ein Aussteller aufgrund seiner Produkteigenschaften keine Tische benötigt, kann auch nur reine Bodenfläche vermietet werden. Die Fläche wird ebenfalls in Quadratmetern gemessen.
Bitte geben Sie zur optimalen Planung der Fläche immer die benötigte Länge und Breite an.
Die gesamte Halle ist mit einem robusten Industriefußboden (Betonestrich mit Epoxidharzbeschichtung) und Fußbodenheizung ausgestattet.
Beim Einchecken sind die Standgebühren und die Kaution zu entrichten.
Wir sind bemüht den bevorzugten Standplatz zur Verfügung zu stellen, können den Platz jedoch nicht garantieren.
Auf- und Abbau:
Die Messetische werden von uns im Vorfeld aufgebaut. Die Aussteller können am Vortag der Messe ihre Waren von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr anliefern und ihren Messestand vorbereiten.
Am Tag der Messe ist für Aussteller der Zutritt zu den Veranstaltungsräumen ab 07:00 Uhr möglich.
Besucher werden an den Messetagen ab 08:00 Uhr eingelassen.
Logistik:
Wir organisieren für Sie Logistik, Catering, Reinigung, Entsorgung und Sicherheitsdienste. Profitieren Sie von unserem professionellen Service, den kurzen Wegen und der modernen Infrastruktur.
Großzügige Parkflächen direkt am Veranstaltungsgelände ermöglichen ein entspanntes aus- und abladen. Nach dem Einchecken am Haupteingang bekommen Sie ihren Messestand zugewiesen.
Unser Messeteam kann Ihnen beim Be- und Entladen, sowie beim Transport Ihrer Waren vom Fahrzeug zum Messestand, behilflich sein.
An jedem Messetag erfolgt eine Reinigung der Messehalle und die fachgerechte Entsorgung der Abfälle.
Sicherheit:
Das Veranstaltungsgebäude wird von der Anlieferung der Ausstellerwaren, bis zum Abtransport nach der Messe, durchgehend bewacht. Unser Wachpersonal schützt Ihren Stand während Auf- und Abbau und während der gesamten Messedauer.
Die Veranstaltungshalle verfügt über eine automatische Brandmelde- und Feuerlöschanlage.
Rauchverbot: Am gesamten Veranstaltungsgelände herrscht am Aufbau- und Ausstellungstag ein ausnahmsloses feuer- und veranstaltungspolizeiliches vorgeschriebenes Rauchverbot – auch für E-Zigaretten oder ähnliches (außer am gekennzeichneten Raucherplatz).
Aus hygienischen Gründen dürfen keine eigenen Lebensmittel auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art am gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
Beim Eingang werden bei den Besuchern Taschen- und Gepäckskontrollen durchgeführt.
Verkauf:
Der Verkauf von Waren, direkt auf der Messe an Endkunden und an andere Händler, ist gemäß den österreichischen Gesetzen erlaubt.
Werbeartikel können gerne verteilt werden.
Flohmarkt:
Sie haben gebrauchte Ware, B-Ware, Sortimentswechsel, Ladenhüter oder starten einen Abverkauf?
Geschäftsauflösung?
In unserem Flohmarktbereich können Sie diese Waren unseren Besuchern anbieten und einen Direktverkauf starten.
Auflösung von Erbschaften:
Sie haben Waffen oder Militaria- Artikel geerbt? Opas alter Karabiner sucht einen neuen Platz? Sie haben mit dem Jagen aufgehört? Bei einer Hausräumung sind historische Ausrüstungsgegenstände aufgetaucht? Sie haben keine Verwendung dafür?
Unser Team berät sie gerne, wie am besten vorgegangen wird.
Wir sagen Ihnen wie man eventuell meldepflichtige Waffen bei der Behörde registriert und beraten Sie über die gesetzlichen Vorschriften.
Wir können Ihnen auch gerne den ungefähren Wert der Artikel nennen, damit sie eine Grundlage für den Verkaufspreis haben.
Wenn Sie einen Verkaufsstand im Flohmarktbereich unserer Messe buchen, können Sie hier die Artikel dem richtigen Fachpublikum anbieten.
Vereine:
Vereine sind ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung. Hier werden soziale Kontakte geknüpft und in ehrenamtlicher Tätigkeit Veranstaltungen abgehalten. Egal ob Schützenverein, Jagdclub oder Erste- Hilfe Vereine wie zB das Rote Kreuz.
Für Sportschützen, Jäger oder sicherheitsinteressierten Personen, bieten Vereine ein interessantes Spektrum.
Wir bieten deshalb allen zum Themengebiet der GunCon passenden Vereinen die Möglichkeit, mit einem Messestand vertreten zu sein, sich zu präsentieren, ihre Produkte und Dienstleistungen anzubieten, nicht mehr benötigte Vereinsutensilien zu verkaufen und Mitglieder zu werben.
Behörden:
Behörden wie Polizei, Justiz, Militär usw. oder Organisationen wie Wachdienste und das Rote Kreuz, dienen zur Sicherheit und Unterstützung der Bevölkerung.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind deren Angehörige auf spezielle Ausstattung und Ausbildung angewiesen.
Bekommen Sie im Blaulichtbereich der GunCon Einblick und Informationen aus erster Hand , sprechen Sie mit Profis und erhaschen Sie einen Einblick in die Welt der Sicherheit.
Wenn Sie Interesse an einem Job bei einer Behörde haben, finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner.
Foto- und Filmaufnahmen
Regeln für Aussteller: Sofern Sie, bzw. ein von Ihnen beauftragter Fotograf, Foto- und/oder Filmaufnahmen einer Messeveranstaltung machen wollen, sind die hier genannten Rahmenbedingungen zwingend einzuhalten.
Foto- und/oder Filmaufnahmen dürfen grundsätzlich nur auf Ihrer Standfläche gemacht werden. Insbesondere dürfen Personen auf den Gängen ohne ihre Zustimmung nicht bzw. nicht so fotografiert bzw. gefilmt werden, dass sie individuell erkennbar sind. Fremde Standflächen dürfen nicht fotografiert und/oder gefilmt werden.
Als Aussteller sind Sie verpflichtet, einen gut sichtbaren Hinweis an Ihrer Standfläche anzubringen, der die Besucher darüber informiert, dass auf Ihrer Standfläche fotografiert und/oder gefilmt wird.
Ferner sind Sie als Aussteller verpflichtet, die Foto- und/oder Filmaufnahmen nicht ohne Einholung etwaiger gesetzlich notwendiger Einwilligungen bzw. Genehmigungen zu speichern und/oder anderweitig weiterzuverwenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Aussteller die Verantwortung dafür tragen, alle genannten Vorgaben entsprechend einzuhalten. Als Aussteller übernehmen Sie die Gewähr dafür, dass - auch durch Ihre Beauftragten - keine geltenden Gesetze und / oder Rechte Dritter durch Foto- und/oder Filmaufnahmen verletzt werden. Die GunCon Veranstalter sind nicht verpflichtet, die Einhaltung der obigen Vorgaben durch den Aussteller zu überprüfen und übernehmen keine Haftung.
Der Veranstalter behält sich vor, Bild-, Film- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu erstellen und diese Aufnahmen, ohne Unkenntlichmachungen, im Internet und anderen Medien zu veröffentlichen.
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich alle anwesenden Personen ausdrücklich damit einverstanden.
Auststellerordnung:
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Aussteller bei der GunCon werden:
Anmeldung Info:
Sie sind an einer Messeteilnahme interessiert?
Bitte füllen Sie das unten angeführte Kontaktformular komplett aus und sichern Sie sich einen Messestand.